Höheres Gehalt, höhere Miete

■ Senat beschließt gestaffelte Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen / Taschenrechner hilft

/ Taschenrechner hilft

Hamburgs Sozialwohnungsmieter sollten in den nächsten Tagen mal einen Blick auf ihre Gehaltsabrechnung werfen. Wenn dort eine Summe auftaucht, die um einiges höher ist als die Obergrenze für den Bezug einer Sozialwohnung, dann könnte es nämlich gut sein, daß sie in absehbarer Zeit mehr Miete bezahlen müssen. Der Senat hat gestern eine Neuregelung der Fehlbelegungsabgabe beschlossen.

Danach sollen Mieter, deren Einkommen die Grenze für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung um 75 Prozent übersteigt, künftig drei Mark pro Quadratmeter mehr bezahlen. Ist das Einkommen sogar doppelt so hoch, dann werden es sogar vier Mark. Bei den bisher üblichen zwei Mark bleibt es nur bei Einkommensüberschreitungen zwischen 50 und 75 Prozent.

Kompliziert? Nun, es wird noch komplizierter. Der Senat hat nämlich auch eine sogenannte Kappungsgrenze beschlossen. Sie sieht vor, daß die Miete einer Sozialwohnung inklusive Fehlbelegungsabgabe nicht höher sein darf, als die ortsübliche Durchschnittsmiete von 1991. Also, auch ein Blick in den Mietenspiegel lohnt, wenn ein Sozialmieter wissen möchte, was er demnächst so zu bezahlen hat.

Nützlich auch: das Wissen um das Baujahr des Hauses in dem man wohnt. Danach soll sich nämlich richten, ab wann die Fehlbelegungsabgabe gilt. Ist das Haus nach 1962 gebaut, muß man mit einer Mieterhöhung ab 1. Januar rechnen. Mieter älterer Häuser dürfen ein Jahr länger zu alten Konditionen wohnen.

Alles klar? Nein. Denn der Senat hat noch ein weiteres „wenn“ in seinen Beschluß eingebaut. Wenn die Wohnung nämlich in einem Gebiet mit sozialen Problemen liegt, dann ist es möglich, daß ihr Bewohner ohne eine Fehlbelegungsabgabe auskommt, auch wenn sein Gehalt über der Einkommensgrenze liegt. Für welche Wohngebiete diese Ausnahme gilt, ließ der Senat noch offen.

39 Millionen Mark soll die Neuregelung 1993 in die Senatskassen bringen, wenn die Bürgerschaft den Senatswünschen entsprechend beschließt. 1994 sollen es sogar 39 Millionen sein. uex