Senat will lauschen

■ Aller Kritik zum Trotz: Gesetz über Verfassungsschutz soll verschärft werden

Berlin. Der Senat setzt bei der Bekämpfung des politischen Extremismus auf den großen Lauschangriff. Eine entsprechende Regelung soll in der zur Zeit diskutierten Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes aufgenommen werden. In einer Vorlage begründet die Innenverwaltung dieses Begehren mit der jüngsten politischen Entwicklung, besonders der »Eskalation der Gewalt in der rechtsextremistisch gefärbten Jugendszene« sowie des »linksextremistischen Terrorismus« und den »bekanntgewordenen tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Links- und Rechtsextremisten«. Dabei will der Senat den Einsatz der nachrichtendienstlichen Mittel nicht auf die Abwehr einer »gegenwärtigen« Gefahr beschränkt wissen, sondern im Vorfeld anwenden, da sonst keine Möglichkeit bestehe, »die Verabredung beispielsweise zu einer folgenschweren Gewaltaktion« zu ermitteln.

Mit diesen Forderungen geht der Senat über den Entwurf zum VS-Gesetz hinaus, den die beiden Regierungsparteien bereits ins Abgeordnetenhaus eingebracht haben. Dieser Entwurf war in den letzten Wochen auf heftige Kritik der Opposition und des Datenschutzbeauftragten gestoßen.

Der Senat will dem Verfassungsschutz nun darüber hinaus die Möglichkeiten geben, Erkenntnisse über ehemalige Stasi-Mitarbeiter zu sammeln und sogar an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, nicht nur wenn diese den Staat gefährden, sondern auch wenn diese »das Bestreben« haben, »auf Entscheidungsträger der freien Wirtschaft Einfluß zu nehmen«. Die SPD-Fraktion hat gestern ihre Bereitschaft signalisiert, die Erweiterung mitzutragen. dr