Weg mit der Spitzelpolizei

KOMMENTAR

Weg mit der Spitzelpolizei

Acht Jahre brauchten Hamburgs Innenbehörde und die Polizei, um Filmaufnahmen während Demos und polizeiliche Datensammlungen auf eine Gesetzesgrundlage zu stellen. 1983 hatte nämlich das Bundesverfassungsgericht in dem berühmten Volkszählungsurteil jedem Bürger einen umfassenden Datenschutz zugesprochen, der Polizei nur in gesetzlich zu regelnden Ausnahmefällen einen Eingriff in das „informationelle Selbstbestimmungsrecht“ der BürgerInnen - sprich: Erfassung von persönlichen Daten oder Bildern - zugestanden. Seit 1983 also wurden bei der Polizei illegal Filme gemacht und Daten gesammelt.

Seit August 1991 nun regeln das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) und das Gesetz zur Datenverarbeitung bei der Polizei, daß nur bei dringendem Tatverdacht gefilmt und erfaßt werden darf. Obwohl diese Gesetze verfassungsrechtlich äußerst bedenklich sind - die Karlsruher Richter werden sich im kommenden Jahr mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen auseinandersetzen - ist Hamburgs Staatsschutz nicht einmal bereit, diese Vorgaben einzuhalten. Weiterhin und gegen die Paragraphen sammelt man dort Daten. Werden Fahnder dabei ertappt, wird selbst die Polizeipressestelle angelogen, um die geheimdienstlichen Machenschaften zu vertuschen.

Es ist daher langsam müßig, die Einhaltung von Gesetzen durch den Staatsschutz einzuklagen. Dieser „Stasi-West-Verein“ hat sich ohnehin in einigen Bereichen schon längst verselbständigt, was auch durch die Lügenkonstruktionen im sogenannten „Itzehoer Plattenlegerprozeß“ gegen die Rot-Floristen Ralf Gauger und Knud Andresen sehr anschaulich wird. Es gibt daher nur eine Alternative: Diese Spitzelpolizei muß endlich aufgelöst werden und zum Verkehrsregeln abkommandiert werden. Kai von Appen