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Betreuungsgesetz unzureichend

Mit Enttäuschung haben die Hamburger Behindertenverbände auf die geplante Umsetzung des neuen Betreuungsgesetzes in der Hansestadt reagiert. Nach einem Entwurf des Senats soll ein hauptamtlicher Vereinsmitarbeiter 50 ehrenamtliche Betreuer führen. Diese Belastung sei unverantwortlich, so der Spastikerverein. Mit der für 1993 vorgesehenen Summe von 584000 Mark sei außerdem der notwendige Aufbau der Betreuungsvereine nicht möglich. Zum Vergleich: In Berlin sind dafür 1,28 Millionen Mark vorgesehen.

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