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Garstka: Lauschangriff nicht begrenzbar

Berlin. Der »große Lauschangriff« kann nach Ansicht von Berlins Datenschutzbeauftragtem Garstka nicht auf Straftäter begrenzt werden. Vielmehr würden durch die Erweiterung der polizeilichen Befugnisse »zwangsläufig auch unverdächtige Personen« erfaßt, hieß es. »Wenn die Bürger nicht einmal mehr sicher sein können, ob sie in ihrer Wohnung heimlich abgehört oder gefilmt werden, verliert für mich der Rechtsstaat sein Gesicht«, meinte Garstka.

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