Hafen: OLG hat das Wort

Jetzt ist es amtlich: Die Zukunft der Hafenstraße liegt in den Händen des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG). Im Zusammenhang mit den Räumungsprozessen hat die Zivilkammer 34 des Landgerichts gestern einen entsprechenden „Vorlagebeschluß“ verkündet, nach dem das oberste Hamburger Gericht eine Grundsatzentscheidung treffen soll. Alle anderen 34 Hafenstraßen-Räumungsklagen gegen über 100 MieterInnen sind bis zur Klärung der Grundsatzfrage ausgesetzt worden.

Wenn das OLG die Klage annimmt, muß es klären, ob die Bewohner der Hafenstraße als Untermieter einen besonderen Kündigungsschutz genießen, nachdem die städtische Hafenrand GmbH dem Verein Hafenstraße das eigentliche Hauptmietverhältnis gekündigt hat.

Eine Entscheidung des OLG wäre auch für die beiden weiteren Zivilkammern, die mit Berufungsverfahren der Hafenstraße befaßt sind, bindend. Mit einer Sachentscheidung sei allerdings, so Gerichtspressesprecher Jürgen Daniels, nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen. taz