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Legale Freiheit für Hunde

Die Landesforstverwaltung hat jetzt ein 17 Hektar großes Gelände im Niendorfer Gehege als „Hundeauslaufgebiet“ freigegeben. Wie Rainer Wujciak, zuständig für Staatsforstbetrieb und Jagdangelegenheiten, erläutert, handelt es sich um einen auf zunächst ein Jahr beschränkten Versuch.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) lehnen die Maßnahme ab. Die Hunde würden wildlebende Tiere jagen und Menschen gefährden, kritisieren sie. „Auf dieser Fläche gibt es kein Rot- und Damwild, das gejagt werden kann“, hält die Landesforstverwaltung dem entgegen. Von den Hundehaltern wird außerdem erwartet, daß sie ihre Lieblinge in Rufweite halten. Auf der großen Restfläche des Niendorfer Geheges, immerhin etwa 133 Hektar, gilt nach wie vor ein striktes Anleingebot für die Wauwis. Die Kontrollen werden sogar verschärft, kündigt Rainer Wujciak an. Aufgepaßt wird dort allerdings nur von einem Förster. ach

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