„Wer Beifall klatscht, macht sich strafbar“

■ taz-Interview mit Generalbundesanwalt

Berlin (taz) — Generalbundesanwalt Alexander von Stahl kritisiert die Praxis der Strafverfolgungsbehörden gegenüber rechtsradikaler Gewalt. Insbesondere der Beifall von Zuschauern solle geahndet werden, sagt von Stahl im taz-Interview. „Wer Beifall klatscht, wenn Molotowcocktails und Steine in Asylantenheime geworfen werden, macht sich selbst strafbar. Das würde ich gerne vor Ort durch die Strafverfolgungsbehörden verdeutlicht sehen.“ Von Stahl spricht sich für eine „nachdrückliche“ Strafverfolgung auch bei jugendlichen Tätern aus: „Durch die Strafverfolgung kann den Tätern sehr wohl eine Grenze aufgezeigt werden.“

Kritik an der Regierungskoalition wiederum ist herauszuhören, wenn er sich gegen Gesetzesverschärfungen im Zusammenhang mit rechtsradikaler Gewalt ausspricht: „Ich gehöre nicht zu denen, die immer gleich, wenn etwas passiert ist, nach einer Änderung des materiellen Rechts rufen. Das bringt auch vergleichsweise weniger als die schnelle und konsequente Anwendung des geltenden Rechts.“ Die „innere Sicherheit“ sieht von Stahl dagegen nicht gefährdet. Auch rechtsterroristische Strukturen kann er bisher nicht erkennen, befürchtet allerdings, daß „wir auf längere Zeit mit einem gewissen rechtsradikalen Potential leben müssen“. Seite 12