Freispruch rechtskräftig!

Die Hamburger Staatsanwaltwaltschaft hat keine Berufung gegen den Freispruch des Totalverweigerers Christian Heil eingelegt. Ein Novum in der Rechtsgeschichte. Bisher gab es in der BRD sechs vergleichbare Urteile, die aber allesamt in zweiter Instanz aufgehoben wurden. Wie die taz berichtete, hatte der Amtsrichter Eberhard Klammt Anfang Oktober den 22jährigen freigesprochen, weil er „nicht schuldhaft gehandelt“ habe. Christian Heil hatte aus Protest gegen den Golfkrieg den Zivildienst abgebrochen. Nach Aussage eines psychologischen Gutachters hatte der junge Mann keine andere Wahl, weil er sonst seine Identität hätte aufgeben müssen. kaj