Ankläger entlastet Knastchef

Entlastung im Prozeß gegen den Ex-Santa-Fu-Chef Wolfgang Sarodnick: Der jetzige Hamburger Generalstaatsanwalt und frühere Leiter des Strafvollzugsamtes, Arno Weinert, bestätigte gestern, daß Sarodnick ein „besonderes Vorkommnis“ nicht in jedem Fall zur Anzeige bringen zu mußte. Er selbst hätte an Sarodnicks Stelle ebenfalls die vier Vergewaltigungen und weitere sexuelle Nötigungen nicht angezeigt, wenn ihn die betroffenen Frauen ausdrücklich darum gebeten hätten. Weinert: „Die Nichtanzeige ist eine im Sinne des Strafvollzugsgesetzes mögliche Entscheidung.“

Sarodnick wird — wie berichtet — von der Staatsanwaltschaft Strafvereitelung vorgeworfen, da er vier Vergewaltigungen von Justizmitarbeiterinnen durch den Frauenmörder Alfred Banz nicht angezeigt habe. Der Angeklagte rechtfertigt sein Verhalten damit, daß er den betroffenen Frauen, die sich ihm zuvor anvertraut hatten, sein Wort gegeben habe, Stillschweigen über die Vorfälle zu bewahren. kva