Politisch fatales Konstrukt

■ Betr.: "Konrad-Anhörung für Einwender katastrophal" (Interview mit Dr. G. Kirchner, taz vom 10.10.92), "Unser Gegner ist der Bund" (Interview mit Rechtsanwalt Dr. Geulen), Leserinnenbrief...

Betr.: „Konrad-Anhörung für Einwender katastrophal“ (Interview mit Dr. G. Kirchner, taz vom 10.10.92), „Unser Gegner ist der Bund“ (Interview mit Rechtsanwalt Dr. Geulen), Leserinnenbrief der stellvertretenden Pressesprecherin des NMU „Dreckschleuder“, taz vom 17.10.92.

Das niedersächsische Umweltministerium und Rechtsanwalt Dr. Geulen bekräftigen in dem Interview und der Presseerklärung, letztgenannter „berate nicht“ beziehungsweise „arbeite nicht für“ das niedersächsische Umweltministerium im Planfeststellungsverfahren Schacht Konrad.

Schon die Verhandlungsführung beim Erörterungstermin modifizierte diese Aussage dahingehend, daß Herr Dr. Geulen das Land im Weisungsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten habe. Einer Vertretung geht üblicherweise eine Beratung voraus.

Daß der Weisungsstreit zum Planfeststellungsverfahren gehört, belegen die vielfachen Bescheidungen des niedersächsischen Umweltministeriums zu den Anträgen auf Abbruch des Erörterungstermins.

Wenn Herr Dr. Geulen gleichwohl beteuert, er berate das Ministerium in dieser Angelegenheit nicht, und auch die Pressesprecherin behauptet, er arbeite nicht für das Ministerium – dann muß wohl der „Aktenplan für Endlager Konrad“ des Ministeriums falsch sein.

Denn dort finden sich per amtlicher Gliederungsnummer die „bundesaufsichtliche Weisung“, das „Bundesverfassungsgerichtsverfahren“ sowie das anhängige, aber noch nicht entschiedene „Bundesverwaltungsgerichtsverfahren“. Unter einer anderen Ordnungsnummer, nämlich dem Titel „Öffentlich-rechtliche Vorschriften/ besondere Rechtfragen“, wird zusätzlich „Beratung durch Rechtsanwalt Geulen“ dokumentiert (40 326/03 6/6.1).

Da aber davon auszugehen ist, daß der Aktenplan den tatsächlichen Sachverhalt wiedergibt, stellt sich die Kirchnersche Frage nach diesen Dementis um so stärker, insbesondere in der Richtung, wie es das Umweltministerium als Behörde und Veranstalter des Erörterungstermins zulassen kann, daß ihr Anwalt in demselben Verfahren nunmehr für die Einwenderseite (Kommunen) auftritt. Für den Bürger/die Bürgerin ist ein solches Konstrukt politisch fatal. Wiltrud Rülle-Hengesbach, Rechtsanwältin, Dortmund