Bildung rundum

BILDUNG RUNDUM

Erschreckend wenig HamburgerInnen machen von ihrem Recht auf Bildungsurlaub Gebrauch. Alle ArbeitnehmerInnen mit einem Arbeitsplatz in Hamburg und — was viele nicht wissen — auch Auszubildende und Arbeitslose haben einen gesetzlichen Anspruch auf zwei Wochen bezahlte Freistellung innerhalb von zwei Jahren.

Der Antrag auf Freistellung muß rechtzeitig beim Arbeitgeber oder — im Fall der Arbeitslosigkeit — beim Arbeitsamt eingereicht werden.

In der Regel muß der Antrag sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber oder Arbeitsamt vorliegen. Die Veranstaltung muß von der zuständige Behörde als Bildungsurlaub anerkannt sein. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur dann ablehnen, wenn er „zwingende betriebliche oder dienstliche Belange“ geltend machen kann.