Asylrechtsdebatte in der SPD

Wenn es nicht gelingt, den offenkundigen Mißbrauch des Asylgrundrechts zu beseitigen und ein adäquates europäisches Flüchtlingsrecht zu schaffen, wird das unverzichtbare Institut des Asyls weiter ausgehöhlt werden. Vom Asylverfahren müssen Bürgerkriegsflüchtlinge und die übrigen Einwanderer getrennt werden. Dies ist ohne eine Änderung des Artikels 16 II GG bei gleichzeitiger Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes schlichtweg nicht möglich.

Das Elend und Leid auf dieser Welt wird sicher nicht durch unkontrollierte Einwanderung zu bewältigen sein. Zudem nützt die Schrankenlosigkeit des Individualgrundrechts den politisch Verfolgten und Flüchtlingen kaum noch etwas: Albaner aus dem Kosovo, Kurden aus der Türkei oder Roma aus Rumänien haben trotz der furchtbaren Zustände in ihren Heimatländern derzeitig keine Chance, ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten. Es muß ein Regelungswerk her, das das Asylrecht bekräftigt, das Bleiberecht für die Bürgerkriegsflüchtlinge rechtlich absichert und die übrige Einwanderung steuert.

Das Beharren auf wirklichkeitsfremden Positionen ist nicht die geeignete Antwort auf die unzumutbaren Belastungen, die sowohl Asylbewerber als auch Einheimische derzeitig zu ertragen haben. Der bevorstehende SPD-Parteitag sollte sich von der Erkenntnis leiten lassen, daß Ausländerpolitik mehr bedeutet als eine Gesinnungsdiskussion über die Asylpolitik. Vielmehr muß es auch darum gehen, den hier ansässigen ausländischen Familien ein Leben in rechtlicher Sicherheit mit Teilhabe an politischen Rechten zu ermöglichen. Die Zuerkennung von Wahlrecht und Bürgerrechten würde auch die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung zum gleichberechtigten Miteinander steigern. Thomas Schlingmann, Bremen