Keine Schonfrist

■ Betr.: "Umwandlungskarussell dreht sich weiter", 10. 11. 92

Betr.: „Umwandlungskarussell dreht sich weiter“, 10.11.92

Liebe Kollegen, in Hamburg werden nach wie vor Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt. Die Aussage, daß auf die schriftliche Urteilsbegründung des BGH gewartet werden muß, ehe wieder entsprechende Bescheinigungen erteilt werden, stimmt so nicht.

Die Rechtsunsicherheit gilt allein für Altbauten (d.h. für Bauten mit Holzbalkendecken). In allen weiteren Fällen — unabhängig vom Baujahr der Wohnung — wird fleißig weiter umgewandelt. Viele Mieter haben also keine Schonfrist. Olaf Zimmermann,

Redaktion elbe-Wochenblatt