Räumungsklagen — Ende in Sicht?

Der vor fünf Jahren geschlossene „Pachtvertrag Hafenstraße“ ist im Dezember 1991 nach langem Rechtsstreit vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) für „fristlos gekündigt“ erklärt worden. Im Frühjahr '92 kam es auf Betreiben der stadtstaatlichen „Hafenrand GmbH“ zu Räumungsprozessen. Neun von 13 AmtsrichterInnen lehnten die Anträge der Hafenrand auf Räumung ab, weil die BewohnerInnen ihrer Auffassung nach einen Untermieter-Kündigungsschutz besitzen.

Im Herbst dieses Jahres begannen nun vor drei Kammern des Landgerichts die Berufungsverhandlungen. Weil sich die Gerichte nicht auf eine einheitliche Rechtsprechung einigen konnten — zwei Kammern pro, eine Kammer contra Hafenstraße —, haben die Landgerichte „Vorlagebeschlüsse“ angekündigt. Das heißt, das OLG soll nächstes Jahr in einem Grundsatzurteil festlegen, ob die BewohnerInnen Kündigungsschutz besitzen. Möglicherweise verweist das OLG die Rechtsstreitigkeiten aber auch an das Langericht zurück.

Die für kommenden Mittwoch anvisierte Räumung ist eher ein Nebenkriegsschauplatz. Die Wohnung war offiziell vom „Verein Hafenstraße“ angemietet und an drei Personen untervermietet worden. Weil es sich bei der Vereinswohnung um einen gewerblichen Mietvertrag handelte (kein Kündigungsschutz), konnte die Hafenrand problemlos den Kontrakt kündigen und auch für die UntermieterInnen Räumungsklagen erwirken. kva