Asyl: Kirchen gemeinsam auf SPD-Linie

■ Gemeinsame Erklärung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirchen in Deutschland zur Asylpolitik

Hannover (taz) – Einen Tag vor der Asylrechtsklausur der Altparteien haben katholische und evangelische Kirche eine gemeinsame Erklärung zum Asylrecht veröffentlicht, die in den wesentlichen Punkten mit dem Asylbeschluß des SPD-Sonderparteitages gleich ist. Die katholische Bischofskonferenz und die EKD appellieren „dringend“ an die politisch Verantwortlichen, eine „Flüchtlingspolitik in die Wege zu leiten, die das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte schützt und im erforderlichen Umfang die Zuwanderung steuert und begrenzt“. Das Grundrecht auf Asyl sei ein „Beitrag zur Weiterentwicklung der Menschenrechte“ und dürfe „in seiner grundsätzlichen Gültigkeit nicht gefährdet“, anderseits aber „nicht für eine allgemeine Zuwanderung in Anspruch genommen werden“. Nach wie vor, so der Appell, sei die Freundlichkeit gegenüber Fremden und die Bereitschaft zur Hilfe in der Bevölkerung groß. Gleichwohl würden die Belastungen durch die große Zuwanderung in den Gemeinden immer stärker spürbar. Um der Gewalt entgegenzutreten, bräuchte die Bevölkerung die Gewißheit, daß die Politik einer wachsenden Zuwanderung bei Bewahrung des Asylrechts nicht hilflos gegenüberstehe.

Die ins Auge gefaßten Präzisierungen des Artikels 16 müssen nach Auffassung der Kirchen darauf gerichtet sein, „unter Wahrung des Wesensgehaltes“ des Grundrechtes „zu einer abgestimmten Politik im europäischen Rahmen zu gelangen“. Für eine europäische Flüchtlingspolitik sei es grundlegend, „zu einer einheitlichen Auslegung des Flüchtlingsbegriffs der Genfer Konvention und zu vergleichbaren Verfahren zu kommen“.

Distanziert äußern sich die Kirchen zur Einführung von Länderlisten. Eine Liste von Ländern ohne politische Verfolgung dürfe nach dem Völkerrecht „nur als widerlegbare Vermutung verstanden werden“, heißt es in der Erklärung. Doch auch dann bleibe „die Sorge, daß im Einzelfall politische Verfolgung nicht erkannt und der zustehende Schutz versagt wird“.

Von Bund und Ländern verlangen die Kirchen, die sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, „die Asylverfahren in rechtsstaatlich einwandfreier Weise zu beschleunigen“. Um das Asylrecht zu entlasten, fordern sie einen „eigenen temporären Status für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge“, einen „sicheren ausländerrechtlichen Status für die Arbeitnehmer aus den Regierungsabkommen der ehemaligen DDR“ und die „Schaffung begrenzter Zuwanderungsmöglichkeiten nicht nur für Fachkräfte“. Um neue Asylanträge zügig bearbeiten zu können, sei „eine großzügige Regelung der Altfälle erforderlich“. Die Kirchen hoffen, daß nunmehr die „erforderlichen Entscheidungen getroffen werden und die quälende Asylrechtsdiskussion zum Abschluß kommt“. Jürgen Voges