IG Medien verklagt Polizei

■ Gewerkschaft will Polizeigewalt gerichtlich unterbinden lassen

lassen.

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht will die Gewerkschaft IG Medien feststellen lassen, daß die Polizeiaktion während der Wohnungsräumung in der Hafenstraße am 2. Dezember rechtswidrig gewesen war. Wie berichtet, hatte sich die taz-Fotografin Marily Stroux zusammen mit dem Spiegel- Fotografen Andreas Herzau in der zu räumenden Wohnung aufgehalten, als Mitarbeiter der Bereitschaftspolizei die Räumlichkeiten betraten. Die Fotojournalistin wurde von den Beamten die Treppe heruntergestoßen und so brutal aus dem Haus befördert, daß sie dabei einen Steißbeinbruch erlitt. Auch Herzau wurde an der Ausübung seinen Berufes gehindert und mehr als unsanft ins Freie katapultiert.

Selbst der als Medienfeind bekannte Einsatzleiter Richard Peters sah sich nach den Ereignissen genötigt, „von Amts wegen“ Strafanzeige gegen die Beamten zu stellen. Marily Stroux stellte ebenfalls Strafanzeige und wird die Polizei auf Schmerzensgeld verklagen. Die Fachdiensstelle für Beamtendelikte der Kriminalpolizei hat mittlerweile die Ermittlungen in der Sache aufgenommen.

Für die IG Medien ist die Polizeiaktion ein Eingriff in die Pressefreiheit: „Wir haben den Eindruck, daß die Hamburger Polizei bei ihren Aktionen in der Hafenstraße keine Zeugen haben will.“ In diesem Zusammenhang verweist die Gewerkschaft auch auf das laufende Verfahren gegen die Journalistin Margit Czenki, die anläßlich einer Hafenstraßenaktion in der Stern-Redaktion (1990) von der Polizei verhaftet worden war, nur weil sie Festnahmen gefilmt hatte. „Es ist unser Ziel, gerichtlich eindeutig feststellen zu lassen, daß Polizeibeamte im Einsatz künftig nicht mehr ihre eigene Interpretation von Pressefreiheit durchsetzen dürfen“, so die IG Medien. Kai von Appen