Du, Du, Du!

Sicher ist es nach Mölln nicht gerade leichter geworden, unabhängig und gerecht zu urteilen. Sicher gibt es lauter gute Gründe, im Jugendrecht möglichst Knast und all seine Folgekarrieren zu vermeiden und lieber pädagogische Maßnahmen zu versuchen. Sicher wäre nichts falscher, als einfach pauschal „die Faschos“ für möglichst lange in die Knäste zu befördern, wie das einige jugendliche Zuschauer im Gerichtsflur lautstark gefordert hatten. Das ist das Gegenteil von rechtsstaatlich.

Aber: Pädagogische Maßnahmen müssen zumindest wirksam gemeint sein. Vor Gericht ist niemand in Bedrängnis gekommen. Eine in die Akten genuschelte gerichtliche „Verwarnung“ ist nur lächerlich. Dies waren Jugendliche einer Gruppe, die nach Hoyerswerda „auch in Bremen was machen“ wollte. Da wurde „so rumgeredet“ — und Brandsätze gebastelt. Die beamteten Sozialpädagogen hatten zuvor „keine Ausländerfeindlichkeit“ erkennen können. Diese jungen Männer sind Pädagogen dieser Erkenntnis- und Reflexionsfähigkeit deutlich überlegen. Sie mußten sich nicht mal ein Wort des Bedauerns abringen. Sie konnten nicht den Eindruck haben, daß ihr Tun, ihr Schweigen, verbrecherisch war. Diesen Kurs sitzen die gern noch mal ab, auf einer Backe.

Susanne Paas