Kündigungen am Theater unwirksam

Berlin. Das Berliner Bühnenschiedsgericht hat Kündigungen gegen langjährige Mitglieder des Berliner Ensembles für unwirksam erklärt. Beide Kammern hätten „grundsätzlich“ festgestellt, daß „Entlassungen von Bühnenangehörigen, die ununterbrochen mehr als 15 Jahre (Spielzeiten) beschäftigt sind, unwirksam sind“, teilten die mit der Klage beauftragten Rechtsanwälte gestern mit. Die Leitung des Berliner Ensembles will die Kündigungen trotzdem aufrechterhalten.