Vertragsarbeiter der Ex-DDR sollen bleiben

■ Anhörung von Bündnis 90/Grüne: Kritik an Rückführungsabkommen

Bonn (epd) – Für ein Bleiberecht der Vertragsarbeiter der Ex- DDR haben sich Organisationen der Betroffenen, Menschenrechtsgruppen und Wissenschaftler eingesetzt. Der Bundesrat und die Ministerpräsidenten der Länder werden in dieser Woche über den Aufenthaltsstatus der einstigen DDR- Gastarbeiter entscheiden. Ihre Zahl wurde im März vom Bundesinnenministerium auf rund 20.000 Vietnamesen, 3.000 Mosambikaner und 570 Angolaner beziffert.

Die Vietnamesen hätten trotz Schwierigkeiten die Fähigkeit zur Eingliederung bewiesen, sagte Truong Hong Quang als Sprecher der Vietnamesen in Ostdeutschland am Montag bei einer Anhörung der Bundestagsgruppe Bündnis 90/Grüne.

Nur sehr wenige seien Sozialhilfeempfänger. Dabei verwies er auf eine Untersuchung in vier brandenburgischen Städten, derzufolge von 400 Vietnamesen allein zwei Familien Sozialhilfe erhielten. Auch seien sie keine Konkurrenten am deutschen Arbeitsmarkt, mehr als zwei Drittel der Vietnamesen betrieben mit Gewerbeerlaubnis Imbißstellen oder Textilverkauf.

Allerdings seien die Integrationschancen begrenzt, da die Gewerbeerlaubnis auf Ostdeutschland beschränkt sei und kein Zugang zu Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bestehe. Kritik übte Quang zudem an dem Reintegrationsabkommen zwischen Deutschland und Vietnam, bei dem es sich um ein „verkapptes Abschiebungsprogramm“ handele. Es gebe bei diesem Abkommen, bei dem Bonn rund zehn Millionen Mark für Existenzgründungen in Vietnam bereitstellt, keine Garantien für eine Straffreiheit der Rückkehrer. Jutta Graf von der Menschenrechtsorganisation amnesty international unterstrich, daß etwa vietnamesische Asylbewerber bei der Rückkehr nach Vietnam mit Umerziehung oder Haftsstrafen zu rechnen hätten.

Einen Vorstoß, um den Arbeitnehmern aus Regierungsabkommen der ehemaligen DDR einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu ermöglichen, hat im Bundesrat das Land Brandenburg unternommen. Danach sollten die Betroffenen ähnlich den zwischen 1955 und 1973 in die Bundesrepublik gekommenen ausländischen Arbeitnehmern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Im Innenausschuß des Bundesrates wurde dieses Bestreben abgelehnt, im Arbeits- und Sozialausschuß fand es Zustimmung. Abgelehnt wird ein Bleiberecht auch von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

Im Asylkompromiß von Koalitionsparteien und SPD wird eine „humanitäre Lösung“ für die DDR-Vertragsarbeiter vorgeschlagen, die sich an Aufenthaltsdauer und tatsächlicher Eingliederung orientieren soll.