Ein Bärendienst

DOKUMENTATION

Ein Bärendienst

In seinem Urteil sprach Richter Dr. Ulrich Hoffmann den

Angeklagten Polizeibeamten direkt an. Wir zitieren:

Der Rechtsstaat ist nur dann glaubhaft und innerlich berechtigt, Verbrechen zu verfolgen, wenn seine Organe selbst sich an Recht und Gesetz halten. Wenn nicht, verliert das Organ seine innere Rechtfertigung, gegen Kriminalität vorzugehen.

Sie haben in körperlicher Überlegenheit gegenüber Wehrlosen mehrfach und kräftig zugeschlagen. Ihr Verhalten — und das ist nicht meine Empfindung sondern Überzeugung dieses Schöffengerichtes — ist uneinsichtig und verniedlichend. Sehenden Auges haben Sie den Meineid (einer Kollegin) zugelassen und daß Unbeteiligte aus Kollegialität Gefahr laufen, selbst massiv verfolgt zu werden. Meineid wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet. Dies bedeutet das Ende der Laufbahn im öffentlichen Dienst. Das hätten Sie mit einem offensiven Geständnis verhindern können. Dieser Verantwortung haben Sie sich nicht gestellt.

Ich bin nicht sicher, daß dieses Urteil Sie erreicht hat. Überdenken Sie Ihr Verhalten in Vergangenheit und für die Zukunft. Sie haben sich und den Zeugen geschadet und der Polizei einen schlechten Dienst erwiesen. Das ist das Urteil.