Amtsgericht gegen Homo-Ehen

■ Bremer Richter: „Gesellschaftliche Toleranz reicht nicht“

Die gesellschaftlich größere Toleranz gegenüber Homosexuellen geht noch nicht soweit, daß sich gleichgeschlechtliche Partner heiraten können. Mit dieser Begründung wies das Bremer Amtsgericht jetzt den Antrag eines homosexuellen Paares zurück, das vor dem Bremer Standesamt den Ehebund schließen wollte. Nach Ansicht des Gerichts gibt es derzeit jedoch noch keinen gesellschaftlichen Konsens über Ehen von Homosexuellen. „Dies mag durchaus in einigen Jahrzehnten neu und anders bewertet werden“, heißt es in der Begründung des Beschlusses.

Die zwei Männer hatten im August vergangenen Jahres versucht, vor dem Standesamt das Aufgebot zu bestellen und einen Trauungstermin festzusetzen. Ein Standesbeamter hatte dieses Ansinnen zunächst zurückgewiesen, da Eheschließende nach der Rechtsordnung verschiedenen Geschlechts sein müßten. Das Bundesverfassungsgericht definiere die Ehe als Verbindung von Mann und Frau zur grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft.

Das Amtsgericht unterstrich den abschlägigen Bescheid ebenfalls mit dem Hinweis auf die Definition des höchsten deutschen Gerichts. Es stellte jedoch fest, daß der Begriff der Ehe nicht näher definiert sei und es daher durch Auslegung zu ermitteln sei, ob Ehe auch eine auf die Dauer angelegte Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Partner sein könne. Dies könne künftig durchaus anders bewertet werden. dpa