Heizungsprobleme: Mieter haben das Recht auf eine warme Wohnung

■ Probleme mit Fernwärme/ Bewag: Hausbesitzer sind schuld

Berlin. Wegen der extremen Kälte haben Mieter vereinzelt Schwierigkeiten, ihre Wohnung warm zu bekommen. Eine Leserin berichtet der taz, daß sie ihre Altbauwohnung in Charlottenburg nur bis 17 Grad, ein Zimmer sogar nur bis 14 Grad aufheizen kann. Der Altbau in der Suarezstraße wird mit Fernwärme versorgt.

Doch im Westteil der Stadt verliere die 110 Grad heiße Fernwärme (auf deutsch: Wasser) auch bei diesen extremen Temperaturen vom Kraftwerk bis zu den privaten Leitungen der Hausbesitzer maximal drei Grad, sagt Bewag- Sprecher Thomas Möller. Die Kälte im Boden erreiche nicht die in einer Tiefe von mehr als 60 Zentimetern verlegten Leitungen. Im Ostteil der Stadt könne es eher zu Schwierigkeiten kommen, weil Fernwärmerohre auch über der Erde verlaufen. Probleme im Westteil könnten nur durch die Leitungsnetze der Hauseigentümer entstehen, so Möller. Manche Hausbesitzer wollten schlecht isolierte Leitungen nicht erneuern und alte Ventile nicht ersetzen.

Tatsächlich scheint es mit der Fernwärmeversorgung aber so gut wie keine Probleme zu geben. Normalerweise beschwerten sich fünf bis zehn Kunden täglich, am Montag sei die Zahl auf 44, gestern auf etwa 30 gestiegen, berichtet Möller. Die Bewag versorgt schätzungsweise 150.000 bis 170.000 Wohnungen mit Fernwärme.

Bei Berlins größter städtischer Wohnungsbaugesellschaft GSW (Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft) mit 70.000 Wohnungen habe es keine einzige Beschwerde gegeben, berichtet Unternehmenssprecher Bernhard Wolter. Im Westteil werden von 53.000 Wohnungen knapp die Hälfte mit Fernwärme versorgt, 40 Prozent mit Öl und Gas sowie 15 Prozent mit Kohle beheizt. Bei der Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau (GeSoBau) mit 25.000 Wohnungen habe es ebenfalls keine Beschwerden gegeben, berichtet ein Mitarbeiter.

Auch dem Berliner Mieterverein (50.000 Mitglieder) sind keine Schwierigkeiten bekannt. Falls die Wohnung nicht warm zu bekommen ist, müsse der Vermieter ausreichend Radiatoren stellen oder seinem Mieter die Anschaffungskosten für das Gerät ersetzen und den Stromverbrauch bezahlen, sagt Gerhard Hess. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts müssen Räume auf folgende Temperaturen aufzuheizen sein: Bad 25 Grad, Wohnzimmer 21 Grad, Kinderzimmer 20 Grad, Küche und Schlafzimmer 18 Grad, Flur 15 Grad. Ansonsten könnten Mieter ihre Miete mindern und Schadensersatz beanspruchen. Dirk Wildt