Neuwahl in diesem Jahr?

■ Wahlprüfungsbeschwerde von CDU-Rebell könnte ungeahnte Folgen haben

könnte ungeahnte Folgen haben

Voraussichtlich am kommenden Dienstag wird der CDU-„Rebell“ Markus Wegner ein zweites Mal aus seiner Partei ausgeschlossen werden. Das Landesparteigericht der Hamburger Christdemokraten wirft ihm parteischädigendes Verhalten vor. Außerdem habe er mit der überparteilichen „Vereinigung Demokratische Offenheit“ (DemO) eine „konkurrierende Vereinigung“ zur CDU mitgegründet. Den ersten Rausschmiß Wegners hatte das Bundesparteigericht im vergangenen Jahr widerrufen.

Wegen „einer Reihe von Rechtswidrigkeiten“ bei der parteiinternen Kandidatenaufstellung für die Bundestagwahl 1990 und die Bürgerschaftwahl 1991 hatte Wegner zusammen mit DemO-Freunden Wahlprüfungsbeschwerden bei den Verfassungsgerichten in Karlsruhe und Hamburg erhoben. Nach Angaben von DemO-Vorstandsmitglied Helmut Stubbe-da Luz arbeitet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an der Beschwerde „mit Hochdruck“. Es gebe Hinweise, daß schon im April Wegner in der Sache Recht gegeben werde. Als äußerste Konsequenz könnten die Richter eine Wahlwiederholung im Bundestagswahlkreis Altona anordnen. Wegner, der bei der Kandida-

1tenaufstellung gegen den ehemaligen CDU-Landeschef Jürgen Echternach angetreten und unterlegen war, hielt das Wahlgremium für nicht autorisiert. Auch seine Beschwerde gegen die Bürgerschaftswahl wegen ähnlicher Mängel hat offenbar gute Chancen. In der Umgebung des Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Helmut Plambeck, wird eine Neuwahl zur Bürgerschaft „noch in diesem Jahr“ nicht ausgeschlossen.

Gerade das Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht macht die CDU wütend. Das Gericht hatte Wegners Befangenheitsantrag gegen die beiden CDU-Proporz-Richter Jürgen Gündich und Werner Thieme stattgegeben. Der Echternach Zögling und Bürgerschaftsabgeordnete Andreas Mattner forderte daraufhin erneut den Rausschmiß Wegners. In einem Schreiben an das Landesparteigericht beklagte er sich darüber, daß Wegner der Partei ständig Schaden zufüge, und nun auch noch „die letzten beiden auf Vorschlag der CDU gewählten Verfassungsrichter abgelehnt“ worden sind.

Bei der CDU liegen die Nerven blank. Das Parteigericht hatte Wegner vorgeschlagen, das Ausschlußverfahren gegen ihn einzustellen, wenn er bereit sei, die Verfahren vor den Verfassungsgerichten zu beenden. Auf diesen „Erpressungsversuch“, so Stubbe-da Luz, werde Wegner nicht eingehen. Was immer die CDU zu diesem Vorschlag bewogen haben mag, die Angst vor Neuwahlen dürfte es nicht sein. Denn das Hamburgische Verfassungsgericht ist nach der Ablehnung der CDU- Richter nun fast ausschließlich sozialdemokratisch besetzt. Und die alleinregierende SPD dürfte vor einem vorgezogenen Urnengang der Wähler weitaus mehr zittern. Norbert Müller