: Neuwahl in diesem Jahr?
■ Wahlprüfungsbeschwerde von CDU-Rebell könnte ungeahnte Folgen haben
könnte ungeahnte Folgen haben
Voraussichtlich am kommenden Dienstag wird der CDU-„Rebell“ Markus Wegner ein zweites Mal aus seiner Partei ausgeschlossen werden. Das Landesparteigericht der Hamburger Christdemokraten wirft ihm parteischädigendes Verhalten vor. Außerdem habe er mit der überparteilichen „Vereinigung Demokratische Offenheit“ (DemO) eine „konkurrierende Vereinigung“ zur CDU mitgegründet. Den ersten Rausschmiß Wegners hatte das Bundesparteigericht im vergangenen Jahr widerrufen.
Wegen „einer Reihe von Rechtswidrigkeiten“ bei der parteiinternen Kandidatenaufstellung für die Bundestagwahl 1990 und die Bürgerschaftwahl 1991 hatte Wegner zusammen mit DemO-Freunden Wahlprüfungsbeschwerden bei den Verfassungsgerichten in Karlsruhe und Hamburg erhoben. Nach Angaben von DemO-Vorstandsmitglied Helmut Stubbe-da Luz arbeitet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an der Beschwerde „mit Hochdruck“. Es gebe Hinweise, daß schon im April Wegner in der Sache Recht gegeben werde. Als äußerste Konsequenz könnten die Richter eine Wahlwiederholung im Bundestagswahlkreis Altona anordnen. Wegner, der bei der Kandida-
1tenaufstellung gegen den ehemaligen CDU-Landeschef Jürgen Echternach angetreten und unterlegen war, hielt das Wahlgremium für nicht autorisiert. Auch seine Beschwerde gegen die Bürgerschaftswahl wegen ähnlicher Mängel hat offenbar gute Chancen. In der Umgebung des Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Helmut Plambeck, wird eine Neuwahl zur Bürgerschaft „noch in diesem Jahr“ nicht ausgeschlossen.
Gerade das Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht macht die CDU wütend. Das Gericht hatte Wegners Befangenheitsantrag gegen die beiden CDU-Proporz-Richter Jürgen Gündich und Werner Thieme stattgegeben. Der Echternach Zögling und Bürgerschaftsabgeordnete Andreas Mattner forderte daraufhin erneut den Rausschmiß Wegners. In einem Schreiben an das Landesparteigericht beklagte er sich darüber, daß Wegner der Partei ständig Schaden zufüge, und nun auch noch „die letzten beiden auf Vorschlag der CDU gewählten Verfassungsrichter abgelehnt“ worden sind.
Bei der CDU liegen die Nerven blank. Das Parteigericht hatte Wegner vorgeschlagen, das Ausschlußverfahren gegen ihn einzustellen, wenn er bereit sei, die Verfahren vor den Verfassungsgerichten zu beenden. Auf diesen „Erpressungsversuch“, so Stubbe-da Luz, werde Wegner nicht eingehen. Was immer die CDU zu diesem Vorschlag bewogen haben mag, die Angst vor Neuwahlen dürfte es nicht sein. Denn das Hamburgische Verfassungsgericht ist nach der Ablehnung der CDU- Richter nun fast ausschließlich sozialdemokratisch besetzt. Und die alleinregierende SPD dürfte vor einem vorgezogenen Urnengang der Wähler weitaus mehr zittern. Norbert Müller
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen