Klare Richtlinien statt eines Dschungels der Willkür

Eine „Richtlinie für die Kinoförderung“ fordert die AG Kino von der Kulturbehörde. Bisher genügen der Filmreferentin der Behörde, Juana Bienenfeld, „formlose Anträge“, um Zuschüsse zu erbitten. Was die Behörde für eine „formlose Angelegenheit“ hält, ist für die AG Kino ein Dschungel der Willkür. Daher wünschen sich die Kinobetreiber klare Vorgaben, die den verfügbaren Etat aufzeigen, Förderungsarten, Bedingungen und Rückzahlungsmodalitäten nennen. Sie legten der Kulturbehörde ein „Hamburgisches Kinoförderungsmodell“ - Arbeitstitel „Sechs-Punkte-Katalog“ - vor. Dieser enthält sechs Instrumente, die der AG Kino zufolge zur Entzerrung des Kinomarktes und zu einer wirksamen Förderung der Filmkultur beitragen könnten: Das sind „Förderkopien“ von attraktiven Filmen für kleinere Kinos, „Repertoire-Kopien“ von Filmen, die wegen der Lagerkosten von Verleihern nicht mehr archiviert werden, und die im Archiv des Metropolis betreut werden könnten. Der Punkt „Kinoausstattung“ sieht Verbesserungen der Technik, der Ausstattung und des Services vor. Der Rückzahlungsmodus soll die Ertragslage des einzelnen Kinos berücksichtigen. Werbemaßnahmen und Publikumsereignisse sollen das Kinogeschehen gezielt beleben. Zur positiven Verstärkung empfiehlt die AG Kino einen „Hamburger Kinopreis“. jk