Einigung über Länderlisten und Einbürgerung

■ Partei-Unterhändler legten wesentliche Details des neues Asylrechts fest

Bonn (dpa) – Die Fraktionen von Koalition und SPD haben sich nach der Einigung auf eine Grundgesetzänderung nun auch weitgehend auf die Details des künftigen neuen Asylrechts verständigt. Nach mehrtägigen Beratungen beschlossen die Verhandlungsführer der Fraktionen am Dienstag abend unter anderem Regelungen für Asylbewerber, die über sogenannte sichere Drittstaaten einreisen, sowie für die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten und für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Außerdem sollen Ausländer künftig nach 15 Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung bekommen.

Im einzelnen legten die Fraktionen fest, daß Antragsteller, die über einen EG-Staat oder Österreich, die Schweiz, Polen oder die Tschechische Republik nach Deutschland kommen, sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können. Die Regierungsfraktionen forderten außerdem, dieselbe Regelung über sichere Drittstaaten solle auch bei einer Einreise über die skandinavischen Länder, die Slowakei und Ungarn gelten.

Zu den „sicheren Herkunftsstaaten“, die einen Asylantrag grundsätzlich „offensichtlich unbegründet“ machen, zählen dem Beschluß zufolge Rumänien, Bulgarien, Ghana und Indien. Geprüft werde noch, ob dies auch auf Bewerber Anwendung finden soll, die aus Ungarn, Polen, der Tschechischen und der Slowakischen Republik sowie aus Gambia und Senegal stammen.

Wer in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werde, könne diese Maßnahme nicht durch rechtliche Schritte aufschieben, beschlossen die Experten weiter.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit soll dem Kompromiß zufolge künftig Ausländern offenstehen, die mindestens 15 Jahre in der Bundesrepublik leben. Junge Ausländer (vor Vollendung des 23. Lebensjahres) dürfen die Staatsbürgerschaft schon nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland beanspruchen.

Ausdrücklich offen ließen die Fraktionen, ob bei der Einreise von Asylbewerbern über Flughäfen eine besondere Form des verkürzten Verfahrens geschaffen werden soll. Auch die Frage, ob Personen, die offensichtlich mit falscher Identität oder Staatsangehörigkeit ankommen, die Einreise verweigert werden soll, blieb ungeklärt. Beides soll im Parlament geklärt werden.

Nach Aussage von Teilnehmern der Runde können die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen möglicherweise bereits in zwei Wochen in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Das Gesamtpaket des neuen Asylrechts soll noch im April verabschiedet werden.