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: DSF bleibt weiter draußen

Berlin/München (dpa/taz) – In Berlin-Brandenburg wird das Programm des Deutschen Sportfernsehens (DSF) weiterhin nicht ins Kabelnetz eingespeist. Darauf verweist die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Die Anstalt hat am Montag dieser Woche einen ersten gerichtlichen Erfolg gegen die Zulassung des Deutschen Sportfernsehens (DSF) aus dem Hause Kirch/Springer erzielt. Das Verwaltungsgericht München gab einer Klage der MABB statt, mit der diese die Lizensierung des Tele-5-Nachfolgeprogramms durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) angefochten hatte. Dem Sportfernsehen, das sein Programm seit Anfang des Jahres ausstrahlt, droht nun der Entzug der Lizenz. Es bleibt aber auch nach dem richterlichen Beschluß zunächst auf Sendung. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei der Lizensierung um einen Verwaltungsakt, gegen den die MABB rechtmäßig Widerspruch eingelegt hat. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß ein Verstoß gegen das Verbot der Konzentration von Meinungsmacht andere Landesmedienanstalten in ihrem Grundrecht aus Artikel 5, Absatz 1 (Rundfunkfreiheit) verletzen könnte. Diese Möglichkeit eines Verstoßes habe die MABB „hinreichend dargetan“. Die Genehmigung müsse nun so lange ruhen, bis im Hauptsacheverfahren über die Korrektheit der DSF-Lizensierung entschieden worden ist. Allerdings hat die Bayerische Landeszentrale die Möglichkeit, sofortigen Vollzug der Sendezulassung anzuordnen.

Bei dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht handelt es sich um den ersten Prozeß zwischen zwei Medienanstalten seit Einführung des kommerziellen Rundfunks. Die MABB argumentiert, daß die Genehmigung des Deutschen Sportfernsehens gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages zur Meinungsvielfalt verstößt. Ihrer Ansicht nach darf sich der Münchner Film- und Fernsehunternehmer Leo Kirch nicht an weiteren TV-Sendern beteiligen, weil er bereits direkt und indirekt bei Sat.1, Pro 7 und dem Kabelkanal über beherrschenden Einfluß verfüge (außerdem mischt Kirch beim Hamburger Pay-TV Premiere mit). Diese Verflechtungen seien von der bayerischen Medienanstalt (die das DSF Ende vergangenen Jahres unter dem Druck der CSU im Schnellverfahren genehmigte) nicht ausreichend geprüft worden. Am DSF sind neben Kirch noch der Axel-Springer-Verlag, der italienische Medienunternehmer Silvio Berlusconi und der Schweizer Ringier Verlag beteiligt.

Die Bedeutung des Konflikts um das programmlich zu vernachlässigende DSF ist eine grundsätzliche; sie geht über Leo Kirch und seine Kanäle hinaus. Denn auch Bertelsmann baut gerade seine Senderfamilie (Vox, RTL, RTL2 etc.) auf. Eigentlich sehen die Konzentrationsgesetze vor, daß jeder TV- Veranstalter nur bei zwei kommerziellen Programmen bestimmend beteiligt sein darf.