■ MediaBazaar: DSF bleibt weiter draußen
Berlin/München (dpa/taz) – In Berlin-Brandenburg wird das Programm des Deutschen Sportfernsehens (DSF) weiterhin nicht ins Kabelnetz eingespeist. Darauf verweist die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Die Anstalt hat am Montag dieser Woche einen ersten gerichtlichen Erfolg gegen die Zulassung des Deutschen Sportfernsehens (DSF) aus dem Hause Kirch/Springer erzielt. Das Verwaltungsgericht München gab einer Klage der MABB statt, mit der diese die Lizensierung des Tele-5-Nachfolgeprogramms durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) angefochten hatte. Dem Sportfernsehen, das sein Programm seit Anfang des Jahres ausstrahlt, droht nun der Entzug der Lizenz. Es bleibt aber auch nach dem richterlichen Beschluß zunächst auf Sendung. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei der Lizensierung um einen Verwaltungsakt, gegen den die MABB rechtmäßig Widerspruch eingelegt hat. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß ein Verstoß gegen das Verbot der Konzentration von Meinungsmacht andere Landesmedienanstalten in ihrem Grundrecht aus Artikel 5, Absatz 1 (Rundfunkfreiheit) verletzen könnte. Diese Möglichkeit eines Verstoßes habe die MABB „hinreichend dargetan“. Die Genehmigung müsse nun so lange ruhen, bis im Hauptsacheverfahren über die Korrektheit der DSF-Lizensierung entschieden worden ist. Allerdings hat die Bayerische Landeszentrale die Möglichkeit, sofortigen Vollzug der Sendezulassung anzuordnen.
Bei dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht handelt es sich um den ersten Prozeß zwischen zwei Medienanstalten seit Einführung des kommerziellen Rundfunks. Die MABB argumentiert, daß die Genehmigung des Deutschen Sportfernsehens gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages zur Meinungsvielfalt verstößt. Ihrer Ansicht nach darf sich der Münchner Film- und Fernsehunternehmer Leo Kirch nicht an weiteren TV-Sendern beteiligen, weil er bereits direkt und indirekt bei Sat.1, Pro 7 und dem Kabelkanal über beherrschenden Einfluß verfüge (außerdem mischt Kirch beim Hamburger Pay-TV Premiere mit). Diese Verflechtungen seien von der bayerischen Medienanstalt (die das DSF Ende vergangenen Jahres unter dem Druck der CSU im Schnellverfahren genehmigte) nicht ausreichend geprüft worden. Am DSF sind neben Kirch noch der Axel-Springer-Verlag, der italienische Medienunternehmer Silvio Berlusconi und der Schweizer Ringier Verlag beteiligt.
Die Bedeutung des Konflikts um das programmlich zu vernachlässigende DSF ist eine grundsätzliche; sie geht über Leo Kirch und seine Kanäle hinaus. Denn auch Bertelsmann baut gerade seine Senderfamilie (Vox, RTL, RTL2 etc.) auf. Eigentlich sehen die Konzentrationsgesetze vor, daß jeder TV- Veranstalter nur bei zwei kommerziellen Programmen bestimmend beteiligt sein darf.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen