REPS geschützt

■ Verfassungschutz darf nicht observieren

Der niedersächsische Verfassungsschutz darf die rechtsradikalen Republikaner nicht länger beobachten. Die Anhaltspunkte für eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln reichen nicht aus, begründete das Verwaltungsgericht in Hannover am Montag seinen Beschluß.

„Das vom Land vorgelegte Material läßt zwar Rückschlüsse auf ausländerfeindliche Positionen zu“, sagte der Vorsitzende Richter des Verfahrens, Werner Reccius. Für den Vorwurf des Verstoßes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung reiche dies jedoch nicht aus.

„Das Gericht ist in der Schwierigkeit, nicht selbst ermitteln zu können“, sagte Reccius. Nach dem im November vergangenen Jahres verabschiedeten neuen Verfassungsschutzgesetz in Niedersachsen ist die Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln „unzulässig, wenn die Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen“ gewonnen werden können.

Nachgeforscht werden soll nur dann, wenn die Verhaltensweisen gewalttätig sind oder sich in „aktiv kämpferischer, aggressiver Weise“ gegen Verfassungsgrundsätze richten.

Dem Landesverband der Republikaner entstünden vor dem Hintergrund der Landtagswahl 1994 durch die Beobachtung Nachteile, hatte Rechtsanwalt Klaus Kunze die Klage des Landesverbandes in der mündlichen Anhörung begründet.

Die Innenminister der Länder und des Bundes hatten in einer Tagung Mitte Dezember in Köln vereinbart, gezielte Informationen über die Republikaner zu beschaffen. Gegen die von Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) angeordnete Observierung der Partei haben die Republikaner im Januar Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. dpa