16E-Schicht: Mit der Wahrheit stehen sie auf Kriegsfuß

Aussage gegen Aussage! Haben Beamte der berüchtigten „16E“-Schicht des Polizeireviers Lerchenstraße durch falsche Angaben Rainer K. vor den Kadi gebracht? Die Kleine Strafkammer 5 verhandelt nun in der Berufung über den Vorwurf der „Gefangenenbefreiung“.

6. August 1991: Während einer Streifenfahrt beobachten die „16E“-Zivilfahnder Uwe Engelbardt und Bernd Rübhausen, wie in der Wohlwillstraße von einer Baustelle Materialien geklaut werden. Die Fahnder nehmen die Verfolgung auf. Vor ihnen flüchtet eine Frau in Richtung Jägerpassage. Und was nun passiert, ist strittig: Rübhausen behauptet, er habe die Person noch packen können, habe jedoch dann „von hinten einen Stoß bekommen“, so daß die Frau flüchten konnte. Diese Angaben bestätigt Engelbardt, der gesehen haben will, wie der Angeklagte „förmlich in den Kollegen Rübhausen hineinlief“. Dagegen beteuert Rainer K., er habe nur verbal in das Geschehen eingegriffen, die Frau sei vor Eintreffen der Polizisten schon längst im Hof der „Jäpa“ verschwunden, in den sich die Polizisten nicht getraut hätten. K.: „Ich war über den Vorwurf der Gefangenenbefreiung völlig überrascht.“ K's Angaben werden von zahlreichen Augenzeugen bestätigt, die auch gesehen haben, wie ein weiterer „16E“ler eine Zeugin mit der Pistole bedrohte. Dennoch hatte das Amtsgericht Rainer K. zu 35 Tagessätzen verurteilt. Das letzte Wort hat nun das Landgericht. kva