■ Kommentar: Haase und Justitia
Wenn Verkehrssenator Herwig Haase nicht noch mehr Chaos auf Berlins Straßen anrichten will, sollte er schleunigst eine Rechtsabteilung einrichten oder – falls vorhanden – selbige wenigstens mit Fachleuten besetzen. Denn auf seine Verwaltung rollt nicht nur eine Prozeßlawine gegen die Aufhebung von Tempo 30 zu, sondern ihm droht auch die juristische Auseinandersetzung auf Grund des unerträglichen Straßenlärms und der dramatischen Luftbelastung.
Im Streit um Tempo 30 räumt das Verwaltungsgericht Anwohnern „überwiegende Aussichten auf Erfolg“ ein. Kein Wunder, die vom rot-grünen Senat eingerichteten Tempo-30-Zonen will der Verkehrssenator nicht aus verkehrspolitischen, sondern ideologischen Gründen aufheben. Deshalb fehlten ja auch der Verwaltung wie der CDU-SPD-Koalition die Argumente für die Wiedereinführung von Tempo 50. Und auch beim Thema Lärm und Luftverschmutzung wird das bisher einzige, was zu einer Verbesserung führen könnte, von der Mehrheit der Regierung torpediert: die Idee von Umweltsenator Volker Hassemer (CDU), ab 1994 nur noch schadstoffarme Autos kostenlos innerhalb des S-Bahn-Rings fahren zu lassen. Wenn die Anwohner der Brückenstraße ihr Recht auf Ruhe und erträgliche Luft einklagen, wird dem Gericht die Einfallslosigkeit des Verkehrssenators nicht genügen. Dann aber müßten die Asphalt-Cowboys An der Urania sich überlegen, was Umwelt- und Bürgerinitiativen lange fordern: Wie man den Verkehr vermindert, statt nur neue Tunnel und Autobahnen zu bauen.
Sollten die Anwohner der Sundgauer Straße auch im Hauptverfahren gewinnen, „haben wir ein Problem“, dämmerte Haases Sprecher Tomas Spahn. Übernimmt Justitia das Verkehrsressort? Dirk Wildt
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