Harte Strafen für Sozialhilfebetrug:

■ Mehrfachmeldungen: Knast für Asylbewerber

Mit Haftbefehlen und harten Strafen reagiert die Bremer Justiz zur Zeit auf Asylbewerber, die sich durch Mehrfachmeldung in verschiedenen Städten unrechtmäßige Sozialhilfezahlungen verschaffen. Seitdem das Bundeskriminalamt (BKA) sein neues elektronisches Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) in Betrieb genommen hat, habe es allein in Bremen gut 60 Anklagen gegeben, sagte der zuständige Staatsanwalt Hans- Georg von Bock und Polach gestern mittag. Und die Bremer Polizei meldete allein für die ersten beiden Wochen des Monats Februar vier Verhaftungen von Sozialhilfebetrügern. Die jungen Männer kamen aus Lagos, Togo, Sierra Leone und Ghana und hatten in bis zu drei Städten gleichzeitig Asyl beantragt.

Das Bremer Amtsgericht verurteilte gestern einen 32jährigen Nigerianer zu acht Monaten Haft ohne Bewährung. Der Flüchtlinge hatte seit 1990 in vier Städten Asyl beantragt und parallel Sozialhilfe bezogen, 1990 zunächst in Aachen, zwischen Oktober 1991 und Februar 1992 dann auch noch in Bremen, Oldenburg und Mosbach. James B. war einem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde aufgefallen, als er den Namen seiner Eltern nicht mehr nennen konnte. Eine Überprüfung in der zentralen BKA-Datei ergab dann die Mehrfachmeldungen, die B. vor Gericht auch gestand.

Angesichts der unrechtmäßig bezogenen Sozialhilfe in Höhe von rund 17.000 Mark und der dreifachen Urkundenfälschung sei eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich gewesen, argumentierte Amtsrichter Hoffmann. Er ließ sich auch nicht davon beeindrucken, daß James B. mit größeren Summen seine ebenfalls aus Nigeria geflüchtete Familie in Benin unterstützt hatte. Eine vom Sozialamt organisierte Tätigkeit, bei der Asylbewerber auf legale Art 2.000 Mark verdient hatte, konnte er nicht fortsetzen, nachdem bei einem Arbeitsunfall seine linke Hand in eine Kreissäge geraten war.

In Bremen-Nord war bereits in der vergangenen Woche ein Asylbewerber, der sich in insgesamt acht Städten gemeldet hatte, zu 12 Monaten Haft verurteilt worden. So wie in diesem Fall sei auch in vielen der noch folgenden Verfahren zur Abschreckung nicht mit einer Aussetzung zur Bewährung zu rechnen, erklärte Staatsanwalt von Bock.

Ase