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Hunteausbau nicht vertretbar?

■ BUND: Behörden verweigern Naturschützern Akteneinsicht

Dienstrechtliche Konsequenzen gegen den Amtsleiter vom Wasser- und Schiffahrtsamt (WSA) in Bremen hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gefordert. Dirksen habe dem BUND „selbstherrlich“ die Einsichtnahme in ein Gutachten zur Kanalisierung der Hunte verwehrt. Das Gutachten dient der Planrechtfertigung und muß nach § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes den beteiligten, anerkannten Naturschutzverbänden zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.

Dirksen habe zunächst zugestimmt, dann jedoch „plötzlich und unberechtigt“ eine Genehmigung der Stadt Oldenburg verlangt, teilte der Naturschutzverband gestern mit. Als diese nach drei Tagen vorlag, habe Amtsleiter Dirksen mit den Worten: „Ich habe es mir anders überlegt“ die Einsichtnahme trotzdem verweigert. Daraufhin verwehrte auch das Bauverwaltungsamt Oldenburg dem BUND den Blick auf das Gutachten.

Für den BUND bestätigt diese „Allianz des Beamtenapparates“, daß der geplante Ausbau der Hunte von Oldenburg bis zur Mündung in die Weser einer objektiven Prüfung der Wirtschaftlichkeit „nicht standhalten kann“: Nach BUND-Auffassung fehlen die 5 Mio Mark Kosten für Ersatzmaßnahmen in den Berechnungen.

Der Ausbau werde dadurch 35 Mio verschlingen. Auch seien alternativ zum Hunteausbau längst nicht alle Transportmöglichkeiten mitberücksichtigt.

ra

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