Schnaps und Scherben

■ Steineschmeißer beklaute Getränkehändler

Schnaps und Scherben

Steineschmeißer beklaute Getränkehändler

„Haben Sie eine Party damit gefeiert, weil Sie so viel in so kurzen Abständen geklaut haben?“ fragt der Staatsanwalt. Volker L. (32) schüttelt den Kopf. „Sind Sie alkoholabhängig?“ will der Richter weiter wissen. Ja, damit habe er ein Problem. Dieses Problem hat dazu geführt, daß Volker L. in der Zeit vom 18.11. bis zum 7.12. letzten Jahres mehrmals bei drei verschiedenen Getränkehändlern in Schwachhausen mit Steinen die Schaufensterscheiben eingeworfen hat, um Alkohol aus der Auslage zu holen: „Immer so viel, wie ich gerade tragen konnte“ — und das war nicht wenig. Bei den zwölf Einbrüchen erbeutete er über 50 Flaschen Sprit.

Was er denn damit gemacht habe, ob es eine Auftragsarbeit gewesen sei, fragt der Staatsanwalt — „Ich habe das meiste selbst konsumiert!“

Auf einer nahegelegenen Baustelle hatte L. sich Steinplatten verschafft, mit denen er die Schaufensterscheiben einwarf. „Sie machen doch einen relativ intelligenten Eindruck“, findet der Richter, „ warum begeht man dann so eine dumme und törichte Tat?“ Zwangsläufig habe er doch damit rechnen müssen, erwischt zu werden, wenn er immer wieder in die selben Läden einbräche. Ja, mit einer Verhaftung habe er insgeheim auch gerechnet, erwiderte der Angeklagte — um aus dem kriminellen Kreislauf herauszukommen.

Doch da ist der Staatsanwalt ganz anderer Meinung: Der Angeklagte wäre schließlich ein erwachsener Mensch, der seine Situation aktiv hätte ändern können. Was für ihn spräche, sei die Tatsache, daß er geständig und alkoholabhängig sei. „Diebstahl im besonders schweren Fall“: Die Staatsanaltschaft forderte ein Jahr und vier Monate Strafe ohne Bewährung.

Für den Verteidiger lag jedoch das Hauptproblem in der Alkoholabhängigkeit. Die Taten seien nicht geplant gewesen, der Angeklagte sei ja schließlich nicht mit der Einkaufstasche losgezogen: Er plädierte für 10 Monate auf Bewährung.

Der Richter hielt die Tat für „Diebstahl im besonders schweren Fall“, wenn auch unter Alkoholeinfluß. Erschwerend sei aber die Tatsache, daß die Taten so dicht gedrängt und häufig vorgekommen wären. Das Schöffengericht verurteilte Volker L. deshalb zu einer Strafe von 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung. ker