Haftstrafe für Skinhead

■ Tödliche Baseballschlägerhiebe

Berlin. Zu sechs Jahren Freiheitsentzug wurde gestern der 22jährige ehemalige Skinhead Norman Z. wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Opfer waren zwei Männer, die die ausländerfeindlichen Beschimpfungen von indischen Studenten durch den Angeklagten kritisiert hatten. Vor der 29. Großen Strafkammer hatte der Staatsanwalt wegen Totschlags zehn Jahre Gefängnis mit Hinweis auf die rassistisch motivierte Vorgeschichte der späteren Gewalttaten gegen die unbeteiligten Männer beantragt.

Der Skinhead hatte am 29. August 1992 auf einem Spielplatz in Charlottenburg zusammen mit seinem Freund Hendrik J. indische Studenten angepöbelt. In stark angetrunkenem Zustand hatten sie die Studenten zum Verlassen Deutschlands aufgefordert. Norman Z. hatte dazu seine Baseball- Keule mitgenommen, die angeblich sonst nur dazu diente, eventuelle Einbrecher zu verjagen. Als die Bedrohten den Spielplatz verlassen hatten, richtete sich die Aggression gegen die angetrunkenen Augenzeugen, die gegen das Skinhead-Gegröle protestiert hatten. Prompt gingen Norman Z. und Hendrik J. auf sie zu. Hendrik J. sagte, der Angeklagte müsse zugeschlagen haben, doch er will dies gar nicht genau bemerkt haben. Norman Z. will von Schlägen auch nichts mitbekommen haben. Durch Hiebe mit einem Baseballschläger auf die Köpfe der Opfer tötete der Angeklagte den Älteren und verletzte dessen Freund.

Der Angeklagte hatte seinen früheren Freund aus der Skinhead- Szene verantwortlich gemacht. Das Gericht schenkte dieser Version keinen Glauben. Der Angeklagte, der seinen Angaben nach 1989 in die Szene geraten war, hatte sich im Prozeß von rechtsradikalen Ansichten distanziert. Dennoch begrüßte er zum Schluß der Verhandlung eine Gruppe von Skins, die gegen den Richterspruch protestiert hatten. In der Urteilsbegründung wurde hervorgehoben, daß die latente Ausländerfeindlichkeit des Angeklagten Voraussetzung für das spätere Geschehen war. ADN