Gurke des Tages

■ betr.: Familienchronik als Doktorarbeit

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Berufungsverfahren entschieden, daß eine reine Familienchronik nicht als wissenschaftliche Doktorarbeit anzusehen ist. Ein adeliger Freiherr hatte eine Chronik über seine Familie verfaßt, hielt sie selbstverständlich von vorneherein für eine wissenschaftliche Arbeit und wollte dafür den Doktortitel zuerkannt haben. Die Frankfurter Uni aber sah das anders. Daher verklagte der Blaublütige die Hochschule in zwei Instanzen. Nun muß er auch die Kosten des mehrjährigen Prozesses tragen.