Weiter Warten aufs Siegel

Hamburg muß weiter auf einen aus dem 14. Jahrhundert stammenden Siegelstempel verzichten: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster wies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die hanseatische Klage gegen eine Kölner Kunsthändlerin ab, die das Unikat 1986 für rund 2100 Mark auf einer Auktion erworben hatte. Der seltene Stempel war dem Hamburger Staatsarchiv 1945 abhanden gekommen.

Die Stadt hatte zunächst auf zivilrechtlichem Weg bis hin zum Bundesgerichtshof vergeblich versucht, die Herausgabe ihres vermeintlichen Eigentums zu erlangen. Vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte Hamburg dann den Anspruch auf Herausgabe des alten Stempels mit Erfolg darauf gestützt, daß eine Archivierung der „öffentlichen Sache“ höher zu bewerten sei als die Frage des Eigentums. Dies wies das Oberverwaltungsgericht jedoch mit dem Hinweis zurück, bei dem einst verlorenen Siegelstempel sei keine „fortbestehende Sachherrschaft des Staates“ erkennbar. dpa