: Weiter Warten aufs Siegel
Hamburg muß weiter auf einen aus dem 14. Jahrhundert stammenden Siegelstempel verzichten: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster wies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die hanseatische Klage gegen eine Kölner Kunsthändlerin ab, die das Unikat 1986 für rund 2100 Mark auf einer Auktion erworben hatte. Der seltene Stempel war dem Hamburger Staatsarchiv 1945 abhanden gekommen.
Die Stadt hatte zunächst auf zivilrechtlichem Weg bis hin zum Bundesgerichtshof vergeblich versucht, die Herausgabe ihres vermeintlichen Eigentums zu erlangen. Vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte Hamburg dann den Anspruch auf Herausgabe des alten Stempels mit Erfolg darauf gestützt, daß eine Archivierung der „öffentlichen Sache“ höher zu bewerten sei als die Frage des Eigentums. Dies wies das Oberverwaltungsgericht jedoch mit dem Hinweis zurück, bei dem einst verlorenen Siegelstempel sei keine „fortbestehende Sachherrschaft des Staates“ erkennbar. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen