Schleswig-Holstein: Datenschutz — mangelhaft

Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Helmut Bäumler hat erneut Mängel im Datenschutz festgestellt. Zwar habe man ein modernes Datenschutzgesetz, doch hätten Kontrollen im vergangenen Jahr bei der Umsetzung eine gewisse Trägheit ans Tageslicht gebracht, sagte er am Freitag in Kiel. Es hake, wie in anderen Bundesländern wohl auch, besonders an Einzelfragen.

Sensible Steuerakten würden zwar im Computer gespeichert, das kleine Einmaleins bei der Aktenaufbewahrung in unbeaufsichtigten Zimmern, offenen Schränken werde dagegen nicht beachtet. Daten in Sozialämtern würden nicht, wie es das Gesetz vorschreibt, bei den Betroffenen, sondern ohne deren Wissen bei Dritten erhoben.

Eine Überprüfung der Datenverarbeitung in der Landeshauptstadt Kiel habe gezeigt, daß ein für Ämter und Abteilungen gleichermaßen verbindliches und wirksames Datenschutz- und Datensicherungskonzept fehle. In den Kommunen hapert es offenbar vor allem bei der Aufklärungspflicht gegenüber den Bürgern über die Anwendung des neuen Datenschutzgesetzes. Erst vor wenigen Tagen sei ein Amt durch Installation einer geheimen und damit rechtswidrigen Videoüberwachungsanlage „gründlich über das Ziel hinausgeschossen“.

Eine Warnung äußerte Bäumler gegenüber neuartigen elektronischen Überwachungsverfahren. Der Einsatz von Chipkarten, zum Beispiel im Gesundheitswesen, müssen Manipulationsmöglichkeiten ausschließen. Für eine anstehende Verfassungsreform forderte der Landesdatenschutzbeauftragte, das Recht für den Bürger zu verankern, über die sie betreffende Datenverarbeitung sich informieren zu können und über die Verwendung der Daten bestimmen zu können. dpa