Brandenburgische Asylpolitik

■ betr.: "Bürger wollen Asylbewerber helfen", taz vom 24.2.93

betr.: „Bürger wollen Asylbewerbern helfen“, taz vom 24.2.93

Leider vermittelt die Darstellung in dem Artikel nicht den Ernst der zu befürchtenden zukünftigen Situation für Flüchtlinge im Land Brandenburg, und die Bezeichnung des zu schließenden Heimes in der Iserstraße in Teltow als „Vorzeigeheim“, auch wenn dieser Ausdruck vom Verfasser selbst mit Anführungszeichen versehen wurde, ist irreführend.

Aufgrund einer Verordnung aus dem Hause von Frau Hildebrandt, der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen im Land Brandenburg, wurden die Tagessätze der Unterhaltskosten für Flüchtlinge im Land Brandenburg auf 12 DM gekürzt.

Der Tagessatz für das Heim in Teltow beträgt hingegen derzeit 21DM. Hierin waren auch die Kosten für eine soziale Betreuung der Flüchtlinge enthalten. Aufgrund der Kürzung läßt sich weder diese aufrechterhalten, noch können damit Heime finanziert werden, die den geflüchteten Menschen wenigstens einen minimalen Lebensstandard, wie etwa ein eigenes Zimmer für jede Familie, gewähren. Die geplante Schließung des Heimes in Teltow ist deshalb nur der Anfang einer Entwicklung im Land Brandenburg, die zu einer Unterbringung von Flüchtlingen in kasernenartigen Massenunterkünften führen wird. Eben eine solche Unterkunft ist Plessow. Aufgrund seiner Entfernung zu Berlin ist es den Flüchtlingen von dort aus auch nur noch äußerst erschwert möglich, Beratungsstellen, Rechtsanwälte oder psychologische Behandlungseinrichtungen, wie z.B. das Behandlungszentrum für Folteropfer, aufzusuchen.

Gerade aufgrund der Änderung des Asylverfahrensgesetzes mit seinen nunmehr extrem kurzen Rechtsmittelfristen ist aber gerade die soziale und rechtliche Beratung für Flüchtlinge eine notwendige Voraussetzung, um überhaupt noch ein Asylverfahren erfolgreich abschließen zu können. Christine Rölke-Sommer,

Rechtsanwältin, Berlin