Frauen sind „empört und verärgert“

■ Grüne Briefaktion zur Unterstützung der bedrohten Frauenvertreterinnen

Berlin. Dem Regierenden Bürgermeister, der Parlamentspräsidentin und den Abgeordneten trudeln derzeit nicht besonders freundlich gehaltene Briefe ins Haus. Die Absenderinnen zeigen sich „empört und verärgert darüber, wie die Arbeit der gewählten Frauenvertreterinnen behindert wird und zahlreiche Dienststellenleitungen geltendes Recht mißachten“.

Die vom Frauenreferat der Grünen unterstützte Briefaktion ist eine Reaktion auf die Amtsenthebung mehrerer Frauenvertreterinnen im öffentlichen Dienst. Der Hintergrund: Deren Wahl sei nicht rechtens gewesen, hatten mehrere Gerichte entschieden, weil das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) seinerzeit ohne ausformulierte Wahlordnung beschlossen worden war. In den Protestbriefen an die politisch Verantwortlichen wird nun die unverzügliche Verabschiedung einer Wahlordnung eingeklagt. Die aber existiert schon längst: Seit Dezember kursiert sie im Abgeordnetenhaus. Und dennoch ist noch nicht absehbar, wann sie in Kraft tritt und dem äußerst unsicheren Rechtsstatus der über hundert Frauenvertreterinnen in Berlin mit Neuwahlen abhilft. Den Innenausschuß hat die Wahlordnung am Montag zwar schon passiert, aber ob ihr auch die CDU im Frauenausschuß zustimmt, ist unklar. Bisher jedenfalls schien es das Kalkül der CDU gewesen zu sein, die neue Wahlordnung nicht isoliert zu verabschieden, sondern mit einer Novellierung und Verwässerung des gesamten ungeliebten Antidiskriminierungsgesetzes zu verbinden.

Auch Wolfgang Naujokat, der SPD-Bezirksbürgermeister von Tiergarten, ist „wegen verschiedener schwammiger Formulierungen“ auf das Landesantidiskriminierungsgesetz nicht allzugut zu sprechen. Obwohl die Bezirke das immer wieder gefordert hätten, so Naujokat, seien anders als beim eindeutig geregelten Personalvertretungsgesetz weder im LADG noch im Novellierungsentwurf „klare Formulierungen zur Freistellung der Frauenvertreterinnen enthalten“. Auch die fehlende Wahlordnung hätten sie „schon im Vorfeld angemahnt“. Nun muß deswegen möglicherweise auch die Frauenvertreterin in Charlottenburg einem Richterspruch weichen.

Ausgerechnet die Stellvertreterin jener Frau hatte die Rechtmäßigkeit von deren Wahl zunächst mit einer einstweiligen Verfügung und nun mit einer Klage angezweifelt. Bis zu einer Entscheidung, so befand der Bezirksbürgermeister nun, bleibe sie auf ihrem Posten. usche