Arbeit statt Knast

Ersatzfreiheitsstrafen können in Schleswig-Holstein künftig einfacher durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden. Das hat Justizminister Klaus Klingner bekanntgegeben. Ersatzfreiheitsstrafen würden vollstreckt, wenn ein Verurteilter eine Geldstrafe nicht bezahlen könne. Durch eine Landesverordnung sei jetzt eine seit 1986 bestehende Möglichkeit zum Abwenden von Ersatzfreiheitsstrafen verbessert worden. Jetzt könnten auch bereits Inhaftierte gemeinnützige Arbeit beantragen. In der Vergangenheit hätten „Geldstrafenschuldner“ Ladungen zur Ersatzfreiheitsstrafe oftmals nicht ernst genommen.