Wertgutschein-Streit

■ Rechtsstreit um Bezüge der Asylbewerber

Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich den Streit um Wertgutscheine für Asylbewerber entscheiden müssen. Diese Ansicht hat der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, Manfred-Carl Schinkel, vertreten. Anders als das Bundesverwaltungsgericht in Berlin und das OVG Münster hatten die Lüneburger OVG-Richter die Ausgabe von Wertgutscheinen anstelle von Bargeld kürzlich als rechtswidrig befunden.

Bei der höchstrichterlichen Berliner Entscheidung sei jedoch zu beachten, daß sie sich allein auf die Beschaffung von Bekleidung beziehe, sagte Schinkel. Es sei nichts darüber ausgesagt, wie die gesamte Bedarfsdeckung eines Asylbewerbers zu erfolgen habe. In der Praxis werde sich das Verfahren mit Wertgutscheinen als „ausgesprochen kompliziert“ erweisen, meinte der Lüneburger OVG-Präsident.

Schinkel wies darauf hin, daß die beim OVG Lüneburg eingegangenen Asylfälle im Jahre 1992 im Vergleich zum Vorjahr von 850 auf 2.005 angestiegen seien. Zu dieser starken Zunahme hätten vor allem die Asylverfahren von Vietnamesen geführt. Viele der einst als Vertragsarbeiter in die DDR entsandten Menschen hatten Asylanträge gestellt.

dpa