Ausländerrechte stärken

■ Ausländerbeauftragte tagten

Weimar (dpa) – „Allen ausländischen Staatsangehörigen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, sollte das kommunale Wahlrecht künftig im selben Umfang gewährt werden wie EG-Ausländern.“ Dies forderten die Ausländerbeauftragten des Bundes, der Länder und der Kommunen gestern zum Abschluß ihrer dreitägigen Konferenz in Weimar.

Kritisiert wurde von der Konferenz, daß im sogenannten Asylkompromiß keine Zuwanderungsregelungen vorgesehen seien. „Die Vorstellung, die Tür für nach Deutschland wollende Ausländer mit einer Grundgesetzänderung fast dicht zu machen, aber keine entsprechende Zuwanderungsregelung festzulegen, ist milde gesagt problematisch“, sagte die Ausländerbeauftragte des Bundes, Cornelia Schmalz-Jacobsen. In der Frage der seit Anfang des Jahres geltenden Leistungskürzungen für Asylbewerber forderte die Konferenz, daß sie lediglich während des Aufenthalts in den sogenannten Erstaufnahmelagern gelten dürften.

Gleichzeitig sprachen sich die Ausländerbeauftragten auf ihrer Konferenz für ein Bleiberecht der rund 20.000 ehemaligen DDR- Vertragsarbeiter aus. Weiter müsse ein Antidiskriminierungsgesetz ausgearbeitet werden, in dem Benachteiligungen von Ausländern auf privater oder institutioneller Ebene nachgegangen werden könne. Ferner sollten Einbürgerungen erleichtert sowie die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft geschaffen werden.