Junge "wie im KZ"

■ Gericht verhängte nur Bewährungsstrafe

Junge „wie im KZ“

Gericht verhängte nur Bewährungsstrafe

Ein „Martyrium ohnegleichen“ hat nach Auffassung des Jugendschöffengerichts in Winsen/Luhe (Landkreis Harburg) ein fünfjähriger Junge durchlitten. Der Junge sei mit Tritten, Zigaretten und einem Messer traktiert worden. In einer Berufungsverhandlung vor dem Jugendschöffengericht erhielt ein 36 Jahre alter Betonwerker dafür eine zur Bewährung ausgesetzte anderthalbjährige Freiheitsstrafe. Dem Mann sei auch die Zahlung von 5.000 Mark an den Deutschen Kinderschutzbund auferlegt worden, sagte ein Sprecher des Gerichts.

In erster Instanz war die Strafe ohne Bewährung verhängt worden. Die Freundin des Mannes und Mutter des Kindes war vom Amtsgericht zu einer einjährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden, weil sie die Mißhandlungen geduldet hatte, ohne einzuschreiten.

„Das Kind hat unbeschreibliche Qualen erlitten“, sagte Amtsrichter Guido Neumann. Unter anderem seien brennende Zigaretten auf dem Rücken des Kindes ausgedrückt worden. Mit einem Messer sei es am After traktiert worden. Außerdem habe der als Kind sexuell mißbrauchte Betonwerker das Kind immer wieder geprügelt. Der Fünfjährige sei wie „in einem kleinen KZ gehalten“ worden. dpa