„Sascha“ ist erlaubt

■ Landgericht: geschlechtsspezifisch genug

War Sascha Hehn in Wirklichkeit eine Stewardess an Bord des Traumschiffes? Und spionierte Sascha Andersen als Mata Hari der Stasi in der Ost- Literatur-Szene? Vielleicht, wenn das Traumschiff unter der Roten Fahne gesegelt wäre, oder Andersen für das KGB gearbeitet hätte! Aber in Deutschland? Nein, beschloß jetzt das Landgericht Bremen, der Vorname „Sascha“ ist keineswegs „geschlechtsneutral“, sondern wird in Deutschland überwiegend an Jungen vergeben.

Losgetreten hatte den Namensstreit die Weigerung des Standesamtes Bremen, ein am 28.Februar 1992 in Bremerhaven geborenes Kind Sascha und nur Sascha nennen zu lassen. Der Name sei geschlechtsneutral und führe damit zu Verwirrung: Junge oder Mädchen? Dem aber soll das Personenstandsgesetz (PstG) entgegenwirken. Deshalb gehöre zu Sascha ein eindeutig männlicher Vorname, fand das Standesamt. Das Amtsgericht folgte dieser Auffassung, doch das weise Landgericht holte ein Gutachten der „Gesellschaft für deutsche Sprache“ ein und widersprach. Also: „Sascha ist eine russische familiäre Koseform zu den Vornamen (männlich) Aleksandr, Aleksandrij und Samej und (weiblich) Aleksandra und Aleksandrina“, mithin geschlechtsneutral. Seit Ende der sechziger Jahre hat sich Sascha aber als moderner deutscher Jungenname verbreitet und stand 1975 gar an neunter Stelle der Jungennamen. Gegenüber „tausenden von Belegen für Sascha als Jungenname“ fanden die Gutachter nur acht Ausnahmen — eben Mädchen. Ähnlich wie bei „Kai“ und „Eike“ ist damit eine Zuordnung eindeutig, sagt das Gericht. Ergo: Sascha ist ein Jungenname, Ausnamen bestätigen die Regel.

Bernhard Pötter

Aktenzeichen: 2-T-669/1992