SS-Männer sind frei

■ Bewährung für Tod von KZ-Häftling

Duisburg (dpa/taz) – Mit einem Freispruch für den ehemaligen SS- Angehörigen Karl Bruno Blach (73) sowie einer zweijährigen Bewährungsstrafe für den Mitangeklagten Dominik Gleba (71) ging gestern vor dem Duisburger Landgericht der Prozeß um den sogenannten „Todesmarsch nach Mauthausen“ zu Ende.

Die Anklage hatte den beiden früheren SS-Rottenführern vorgeworfen, im April 1945 bei der Verlegung von 2.500 Häftlingen vom Arbeitslager Wiener-Neudorf ins Konzentrationslager Mauthausen fünf Häftlinge erschossen zu haben.

Nach mehr als zwei Jahren Prozeßdauer kam die 9. Große Strafkammer am 102. Prozeßtag zu dem Ergebnis, daß Gleba nur die Erschießung eines Häftlings nachzuweisen war. Wegen Beihilfe zum Mord verhängte die Kammer eine zweijährige Bewährungsstrafe. Bei Karl Bruno Blach erkannte das Gericht mangels erwiesener Schuld auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide lebenslängliche Haftstrafen beantragt.

Blach fiel unmittelbar nach Urteilsverkündung seinem Verteidiger um den Hals und sank danach minutenlang weinend auf der Anklagebank zusammen. Blach war 1956 in die USA emigriert und von dort 1990 den deutschen Behörden überstellt worden. Die Mordvorwürfe hatte er bei Prozeßbeginn zurückgewiesen.

Gleba hatte dagegen bereits 1947 als Zeuge vor einem US-Millitärgericht zugegeben, einen Häftling auf Befehl und aus Angst vor Repressalien erschossen zu haben. Einem Prozeß hatte er sich damals durch Flucht entzogen. Die Verurteilung des 71jährigen stützte die Kammer jetzt im wesentlichen auf die Protokolle der US-Behörden.

Die Staatsanwaltschaft will möglicherweise in die Revision gehen.