Grundstücksstreit um US-Geschäftszentrum

Berlin. Das Verwaltungsgericht verhandelt am Montag in einem Eilverfahren über das Grundstück für das geplante American Business Center am Checkpoint Charlie. Als Alteigentümerin erhebt eine Frau aus New York Anspruch auf ein knapp 500 Quadratmeter großes Teilstück des Areals, sagte deren Anwalt Jürgen Tietze gestern. Die Klägerin wendet sich gegen die Entscheidung der Bauverwaltung, das Grundstück der US- Investorengruppe CEDC zu übertragen, die ein 850-Millionen-Projekt plant. Das ehemals jüdische Eigentum sei vom Deutschen Reich konfisziert, später von der DDR als „Vorsichtsmaßnahme“ in die sogenannte Liste C aufgenommen, aber trotzdem enteignet worden, sagte Tietze.