Psychiatrische Untersuchungen-betr.: "Auf der Suche nach einem Neuanfang", taz vom 22.3.93

betr.: „Auf der Suche nach einem Neuanfang“, taz vom 22.3.93

„...So bestehe das OLG Hamburg bei Christine Kuby auf einer psychiatrischen Untersuchung, weil die Gefangene selbst angegeben habe, sie fühle sich durch ihre isolierenden Haftbedingungen psychisch beeinflußt...“

Könnte sein, daß das Gericht nachträglich beweisen will, daß die Gefangenen aus der RAF durch die Isolationshaft krank gemacht wurden, daß Isolation – wie längst bekannt – eine Foltermethode ist?

Oder soll so verfahren werden wie vor einigen Jahren in einem Psychiatrie-Fall: Ein Mann wurde (aus nichtigem Anlaß) in die Psychiatrie gesperrt und zwangsweise mit Medikamenten „behandelt“. Die Folge war, daß er irreversibel unter ständigen Körperzuckungen litt. Ein Gutachter, ein Kölner Professor, bestätigte, daß diese Erkrankung die Folge der Zwangsmedikation sei und daß der Mann deshalb nicht aus der Psychiatrie entlassen werden könne. Gunter Höhn, Köln